10.12.2020 - Tag der Menschenrechte
Menschenrechte definieren die Rechte des Menschen vor dem Staat. Schon etwa 400 vor Christus nahmen griechische Philosophen den Menschen als autonomes Individuum wahr. Viele Jahrhunderte später, vor allem im 17. und 18. Jahrhundert, beschäftigten sich die Philosophen so mit der Spannung zwischen den Pflichten des Staates und den Rechten der Gesellschaft.
Aus diesen Überlegungen wurden erste Grundrechte
formuliert, die jedem Menschen zustehen und die ihm der Staat
nicht absprechen kann. Wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Definition
dieser Rechte waren die "Virginia Declaration of Rights" von 1776, die
französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 und die
amerikanische "Bill of Rights" von 1791. Ausgangspunkt für den modernen,
universellen Menschenrechtsschutz war die Charta der Vereinten Nationen
von 1945 und die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte, drei Jahre später. In den 30 Artikeln werden unter
anderem das Recht auf Leben, das Recht auf die Abwesenheit von Sklaverei und Folter und das Recht auf Religionsfreiheit definiert.
Leider muß man nicht lange suchen, um schwere Menschenrechtsverletzungen zu entdecken. Es reiche ein Blick vor die eigene europäische Haustür, sagt Peter Mennel, Sprecher der Vorarlberger Plattform für Menschenrechte. „Was in Lesbos und im Mittelmeer passiert, ist eine der gravierendsten
Menschenrechtsverletzungen, wenn etwa Flüchtlinge, die es schon an die
griechische Küste geschafft haben, wieder zurück ins Meer verfrachtet
werden“. Die europäische Flüchtlingspolitik beruhe immer noch
auf einer Abschiebe- und Ausgrenzungspolitik. Das müsse dringend anders
geregelt werden, meint Mennel.
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