10.12.2020 - Tag der Menschenrechte

Menschenrechte definieren die Rechte des Menschen vor dem Staat. Schon etwa 400 vor Christus nahmen griechische Philosophen den Menschen als autonomes Individuum wahr. Viele Jahrhunderte später, vor allem im 17. und 18. Jahrhundert, beschäftigten sich die Philosophen so mit der Spannung zwischen den Pflichten des Staates und den Rechten der Gesellschaft. 


Aus diesen Überlegungen wurden erste Grundrechte formuliert, die jedem Menschen zustehen und die ihm der Staat nicht absprechen kann. Wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Definition dieser Rechte waren die "Virginia Declaration of Rights" von 1776, die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 und die amerikanische "Bill of Rights" von 1791. Ausgangspunkt für den modernen, universellen Menschenrechtsschutz war die Charta der Vereinten Nationen von 1945 und die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, drei Jahre später. In den 30 Artikeln werden unter anderem das Recht auf Leben, das Recht auf die Abwesenheit von Sklaverei und Folter und das Recht auf Religionsfreiheit definiert. 

Leider muß man nicht lange suchen, um schwere Menschenrechtsverletzungen zu entdecken. Es reiche ein Blick vor die eigene europäische Haustür, sagt Peter Mennel, Sprecher der Vorarlberger Plattform für Menschenrechte. „Was in Lesbos und im Mittelmeer passiert, ist eine der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen, wenn etwa Flüchtlinge, die es schon an die griechische Küste geschafft haben, wieder zurück ins Meer verfrachtet werden“. Die europäische Flüchtlingspolitik beruhe immer noch auf einer Abschiebe- und Ausgrenzungspolitik. Das müsse dringend anders geregelt werden, meint Mennel.

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